Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Nicola Mays
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zur Inanspruchnahme von Hebammenhilfe, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Rechtsverhältnis
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V und ist privatrechtlicher Natur.
3. Leistungsumfang
Die Hebamme erbringt alle von den Krankenkassen nach §134a SGB V übernommenen Leistungen während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett. Leistungen bei Selbstzahlerinnen richten sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Nicht Gegenstand der Leistungen sind solche, die von hinzugezogenen Ärzt*innen erbracht werden. Kommt es zur Ein- oder Weiterbehandlung bei anderen Berufsgruppen, entsteht ein separater Vertrag. Leistungen von hinzugezogenen Ärzt*innen und Krankentransporte werden gesondert berechnet.
4. Leistungen in der Schwangerschaft
- Beratung zur Schwangerschaft und Gesundheit
- Schwangerenvorsorge inkl. Entnahme von Körpermaterial zu Laboruntersuchungen
- Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
5. Leistungen im Wochenbett
- Hausbesuche in den ersten 10 Tagen nach der Geburt (bis zu zwei pro Tag)
- Weitere 16 Kontakte (inkl. Telefon) bis 12 Wochen
- Zusatzkontakte bei Stillschwierigkeiten, Ernährungsfragen bis Ende der Stillzeit
Die Termine werden nach Absprache festgelegt. Die Klientin informiert die Hebamme zeitnah nach Geburt und bei Entlassung aus der Klinik. Es kann keine freie Kapazität garantiert werden, wenn die Information am Entlassungstag selbst erfolgt.
6. Ultraschalluntersuchungen
- Ultraschall durch die Hebamme dient nur zur orientierenden Einschätzung und ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder mutterschaftsrichtlinienkonforme Screeninguntersuchungen.
- Die Klientin wird vor der Untersuchung über Befundmöglichkeiten und Grenzen aufgeklärt.
- Bei auffälligen oder unklaren Befunden erfolgt unverzüglich Überweisung an Gynäkolog*innen.
- "Babykino"-Untersuchungen oder solche zu Unterhaltungszwecken sind ausgeschlossen.
- Mit Vertragsunterschrift erklärt die Klientin die Einwilligung in Ultraschalluntersuchungen unter diesen Voraussetzungen.
7. Wahl- und Privatleistungen
Zusätzliche Leistungen wie Kurse, Akupunktur, Untersuchungen, Mehrkontakte, Wegegeld über 25km, oder private Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und privat abgerechnet.
8. Kostenregelung
Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, trägt die Klientin selbst:
- keine gültige Mitgliedschaft
- Leistungen bei mehreren Hebammen, wenn Kontingente überschritten werden
- verwendete Hilfsmittel
- Wahlleistungen außerhalb des Kassenrahmens
Rechnungen sind nach Zugang sofort fällig; bei Zahlungsverzug gelten §288 BGB und pauschale Mahngebühren von 5€.
9. Wegegeld und Kontingentüberschreitungen
Bis zu 25 gefahrene Kilometer von Wohnsitz/Praxis zur Klientin werden durch die Kasse vergütet. Mehrgefahrene km kosten 0,81€/km und sind selbst zu tragen, sofern keine Kostenübernahmebescheinigung der Kasse vorliegt. Zusatzbesuche sind gesondert zu bezahlen.
10. Terminverlegung und Ausfallregelung
Die Hebamme kann Termine aus berufsbedingten Gründen kurzfristig absagen und bietet einen Ersatztermin an.
Hausbesuche können um bis zu 45min (+/-) variieren.
Wird die Klientin zum vereinbarten Hausbesuch nicht angetroffen oder einen Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann das Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.
11. Hausbesuche und Erreichbarkeit
Hausbesuche finden nach Vereinbarung statt. Erreichbarkeit ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr gegeben. Nachrichten per SMS oder E-Mail sind möglich. Kommunikation über Messenger (z. B. WhatsApp) erfolgt mit Einwilligung und auf eigenes Risiko gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Außerhalb erreichbarer Zeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) oder die Klinik zuständig.
12. Vertretung
Für Abwesenheiten kann nach Absprache eine Vertretung organisiert werden. Ein Anspruch auf Vertretung besteht nicht. Die Vertragsbedingungen gelten auch für Vertretungen. Bei Notfällen ist an Klinik oder Rettungsleitstelle (112) zu wenden.
13. Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Berufshaftpflichtversicherung (angemessene Deckungssumme) besteht. Für ärztliche und extern veranlasste Leistungen wird keine Haftung übernommen.
14. Datenschutz und Schweigepflicht
Personenbezogene Daten, auch der betreuten Kinder, werden gemäß DSGVO und nur zur Durchführung und Abrechnung der Betreuung verarbeitet. Die Hebamme und die Vertretung unterliegen der Schweigepflicht. Für Weiterbehandlung durch Ärzt*innen/Kliniken und Vertretungen werden notwendige Befunde und Daten weitergegeben. Die Klientin stimmt mit Vertragsabschluss der Datenverarbeitung zu.
15. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2025